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Bücherpartys, Unternehmungen an frischer Luft oder einfach das Beisammensein mit der Familie genießen: Freie Sonntage lassen sich auf vielfältige Weise gestalten. "Gott sei Dank, es ist Sonntag" lautet demenstprechend das Motto der Kampagne, mit der sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) für den arbeitsfreien Sonntag einsetzt. Damit werben die christlichen Kirchen dafür, dieses Geschenk anzunehmen und als eine Kostbarkeit im gesellschaftlichen Miteinander zu bewahren. Der Reiz allzeit verfügbarer Konsumangebote und Dienstleistungen kommt zwar als große Freiheit daher. Der Wochenrhythmus ohne Auszeit macht aber vergessen, dass der Mensch dafür nicht geschaffen ist.
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Die Sonntagsruhe ist so alt wie das Christentum
Für den arbeitsfreien Sonntag führt die Kampagne zehn Argumente an, die den Segen des Feiertags für den Menschen und das Miteinander betonen. Der freie Sonntag ist eine Atempause, um Kraft zu tanken für die Woche. Und er ist ein Familientag, der den auseinanderlaufenden Rhythmen der Einzelnen einen gemeinsamen Halt gibt. In Deutschland hat die Kirche mit diesem Anliegen das Grundgesetz auf ihrer Seite. Es schützt den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung. Zudem hat die Sonntagsruhe eine lange und starke Tradition: Seit mehr als 1.500 Jahren ist der Sonntag der christliche Ruhetag.
Nach den vier Evangelien gilt er als Tag der Auferstehung Jesu Christi. An den erinnerten sich die frühen Christen, wenn sie sich am damals ersten Tag der Woche versammelten zum gemeinsamen Mahl. Der römische Kaiser Konstantin festigte diese Gepflogenheiten, indem er im Jahr 321 die Feier des Gottesdienstes mit dem arbeitsfreien Sonntag verknüpfte. Gegen Ende des 4. Jahrhunderts hatte sich der Sonntag dann als christlicher Ruhetag fest eingebürgert.
Gott hat es vorgemacht
In der Bibel sind etliche Motive überliefert, die den Wert der Feiertagsruhe belegen. So ist nicht einmal Gott davon ausgenommen – er ruhte nach sechs Tagen Schöpfungswerk und begründete damit den Wochenrhythmus. Das dritte Gebot, den Feiertag zu ehren, bezieht Sohn wie Tochter, Knecht und Magd, das Vieh und ausdrücklich auch den Fremden mit ein in diese Regelung.
Im Alten Testament sind diese heilsamen Pausen sogar ausgeweitet auf die Acker- und Geldwirtschaft, auch deren Rhythmen brauchen Phasen der Erholung. Und Jesus ist zwar gelegentlich in Konflikt geraten mit den Schriftgelehrten, die auf die genauen Vorschriften zur Achtung des jüdischen Sabbats pochten. Die Bedeutung des Ruhetages für den Menschen aber hat er nur noch stärker betont: Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht und nicht der Mensch um des Sabbats willen. (Markus 2,28)
Zeit für Muße und Feier
In diesem Sinne lädt die EKD dazu ein, dieses Geschenk für den eigenen Alltag zu entdecken und zu gestalten. Die Webseite der Kampagne bietet dafür eine Reihe von Anregungen für Muße und Geselligkeit, Austausch und Einkehr am Sonntag. Und natürlich gibt es jeden Sonntag das Angebot, den Tag des Herrn im Gottesdienst zu feiern.
Wer die Kampagne unterstützen will, findet auf der Seite auch Materialien für Gottesdienst wie Unterricht und kann Plakate, Tassen, Schlüsselanhänger oder Ladenschilder bestellen. Am Sonntag aber ist der Webshop - konsequenterweise – geschlossen.
Hintergrund
Der Sonntag ist ursprünglich der dem Sonnengott geweihte zweite Tag der spätantiken Planetenwoche. Das Judentum feiert den Sabbat als letzten Tag der Woche, die Sabbatruhe ist für Juden religiös streng geregelt. Durch das Christentum wurde der Sonntag als "Tag der Auferstehung Christi" zum "Tag des Herrn" und von daher der erste Tag der Woche.
Erst Kaiser Konstantin bestimmte im Jahr 321, dass der Sonntag als allgemeiner Ruhetag zu gelten habe. In seinem Erlass ging es nicht in erster Linie um Arbeitsruhe am Sonntag, sondern entscheidend war die Sonntagsfeier. Im Handwerk, vor Gericht und bei Behörden sollte an diesem Tag die Arbeit ruhen. Nur die Freilassung von Sklaven durfte auch am Sonntag amtlich beglaubigt werden, weil sie ein "frommes Werk" war.
Im Laufe des Mittelalters kam es zu kirchlichen Geboten, die die Christen zur Teilnahme am Sonntagsgottesdienst anhielten. Im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert machten sich die Gewerkschaften für die Arbeitsruhe am Sonntag stark.
Verfassungsrechtlich geschützt wurde der Sonntag in Deutschland mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919. In Artikel 139 heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Diese Garantie wurde 1949 ins Grundgesetz übernommen.
epd