Weiterer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Palliativstation im Krankenhaus

Foto: epd-bild / Werner Krüper

Weiterer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
Abgeordnetengruppe definiert Bedingungen für ärztliche Suizidbeihilfe
Im Bundestag formieren sich derzeit Befürworter und Gegner organisierter Sterbehilfe. Nun sind Details eines weiteren Gesetzentwurfs bekanntgeworden, der Bedingungen für den ärztlich assistierten Suizid definiert.

In der Sterbehilfe-Debatte hat eine weitere fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser definiert einem Bericht der "Welt am Sonntag" zufolge Bedingungen, unter denen Ärzte Beihilfe zum Suizid für unheilbar erkrankte Patienten leisten dürfen. Die Gruppe um Bundestags-Vizepräsident Peter Hintze (CDU) und die SPD-Politiker Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und Carola Reimann will den Entwurf am Mittwoch der Öffentlichkeit vorstellen. Insgesamt liegen damit im Parlament vier Positionen zum Umgang mit Sterbehilfe-Organisationen vor.

Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland wie der Suizid selbst nicht verboten. Das nutzen Sterbehilfeorganisationen. Im Bundestag wird derzeit um den Umgang mit der organisierten Form des assistierten Suizids gerungen. Der Bundestag will im Herbst über eine gesetzliche Regelung abstimmen.

Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten schaffen

Die Gruppe um Hintze und Lauterbach will laut "Welt am Sonntag" mit ihrem Entwurf Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten schaffen und die Selbstbestimmung von unheilbar erkrankten Patienten stärken. Überdies hoffen sie dem Bericht zufolge, durch die Regelungen für eine ärztliche Suizidbeihilfe in aussichtslosen Fällen den Zulauf zu Sterbehilfevereinen zu beenden.

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Laut "Welt am Sonntag" verzichtet die Gruppe auf strafrechtliche Vorschriften. Stattdessen will sie im Bürgerlichen Gesetzbuch einen neuen Paragrafen zur "ärztlich begleiteten Lebensbeendigung" einfügen. Dort soll es nach dem Willen der Gruppe künftig heißen: "Ein volljähriger und einwilligungsfähiger Patient, dessen unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt, kann zur Abwendung eines krankheitsbedingten Leidens die Hilfestellung eines Arztes bei der selbst vollzogenen Beendigung seines Lebens in Anspruch nehmen." Festgelegt wird dabei, dass die Hilfe des Arztes "freiwillig" sein muss.

Die Hilfe dürfe nur erfolgen, "wenn der Patient dies ernsthaft und endgültig wünscht, eine ärztliche Beratung des Patienten über andere Behandlungsmöglichkeiten und über die Durchführung der Suizidassistenz stattgefunden hat, die Unumkehrbarkeit des Krankheitsverlaufs sowie die Wahrscheinlichkeit des Todes medizinisch festgestellt und ebenso wie der Patientenwunsch und die Einwilligungsfähigkeit des Patienten durch einen zweiten Arzt bestätigt wurde", zitiert die "Welt am Sonntag" aus dem Entwurf.

Suizid "unter ärztlicher Begleitung"

Den Zeitpunkt und die genaue Art des Suizids, der "unter ärztlicher Begleitung" erfolgen müsse, soll der Patient dabei selbst bestimmen. Mit diesen Regeln würde die ärztliche Suizidbeihilfe auf Fälle von schwerst erkrankten und leidenden Menschen mit aussichtsloser Prognose begrenzt.

Zuletzt hatten in der Sterbehilfe-Debatte am Donnerstag die Befürworter organisierter Hilfe bei der Selbsttötung durch Vereine ihren Entwurf vorgelegt. Der von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) initiierte Antrag ist der bislang liberalste in der Debatte um eine Regelung für Sterbehilfe-Organisationen, die Hilfe beim Suizid anbieten. Neben dem Künast-Vorschlag spricht sich eine Gruppe im Bundestag für ein Verbot der "geschäftsmäßigen", das heißt organisierten Sterbehilfe aus. Ein weiterer Vorschlag will jede Suizidbeihilfe unter Strafe stellen.