Kirchenpräsident: Glaube an Gott und Menschenrechte gehören zusammen

Christian Schad

Foto: epd-bild/Norbert Neetz

Der pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad

Kirchenpräsident: Glaube an Gott und Menschenrechte gehören zusammen
Der pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad erwartet von den in Deutschland lebenden Muslimen ein entschlossenes Vorgehen gegen Fundamentalismus.

Rechte schlössen auch Pflichten ein, sagte der evangelische Theologe am Dienstagabend vor Journalisten in Bad Dürkheim. Wer von einer freiheitlichen Ordnung Gebrauch machen wolle, müsse sie bejahen. In allen Religionen müsse sich die Einsicht durchsetzen, dass der Glaube an Gott und die Achtung vor den Menschen zusammengehörten, sagte Schad. Nur unter dieser Voraussetzung lasse sich religiöse Pluralität gestalten.

Religionskonflikte würden erst überwunden, wenn Religion nicht mehr zur Herabwürdigung Anderer und zur Rechtfertigung von Gewalt missbraucht werde. Wer einen Islam wolle, der zu Deutschland gehöre, könne nicht alle Haltungen hinnehmen, für die der Islam in Anspruch genommen werde. Schad: "Ein menschenrechtsverbundener Islam gehört zu Deutschland, ein fundamentalistischer hingegen nicht."

Mehr zu Flüchtlinge
EKD-Logo
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sorgt sich vor einem Rechtsruck in Europa. Auch die künftige Asyl- und Migrationspolitik sei von entscheidender Bedeutung.
Die "Amal, Frankfurt!" Redaktion
Wie steht es um die Regierungsbildung in Hessen? Warum fährt die S-Bahn nicht oder wie spielt die Eintracht? – Über all diese Fragen und über noch viel mehr berichtet die Nachrichtenplattform Amal online.


Obergrenzen für Flüchtlinge lehnte Schad ab. Das Recht auf Asyl sei ein individuelles Recht. Jeder, der als Asylsuchender komme, habe Anspruch auf Prüfung seines Antrags und könne darum nicht zurückgewiesen werden. Es müsse klar sein, dass das Bejahen des Rechtsstaats zu den Voraussetzungen gehöre, in Deutschland heimisch zu werden. "Es wäre ein Selbstwiderspruch, wenn jemand in einem Land Zuflucht sucht vor Verfolgung, aber der rechtstaatlichen Ordnung dieses Landes die Anerkennung verweigert."