DGB: Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten muss gesenkt werden

DGB: Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten muss gesenkt werden
Zehn Jahre nach Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zieht der DGB für Deutschland eine ernüchternde Bilanz.

Noch immer sei die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten höher als bei Menschen ohne Behinderung - "ein echtes Armutszeugnis für die Arbeitgeber", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen 2015 bei 13,4 Prozent, die allgemeine Arbeitslosenquote betrug 8,2 Prozent.

"Viele Unternehmen unterlaufen noch immer die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die Beschäftigung Schwerbehinderter", kritisierte Buntenbach. Rund ein Viertel der Firmen beschäftige sogar keinen einzigen Schwerbehinderten. 

Mehr zu Menschen mit Behinderung
Die an Multipler Sklerose erkrankte Daniela Wirtz auf ihrem Zimmer im Bonner Evergreen Pflegezentrum
In der Behindertenhilfe dauert es oft Monate, bis Stellen besetzt werden können. Längst fehlen nicht nur Fachkräfte. Betreuungsangebote werden bereits eingeschränkt. Fachverbände warnen vor gravierenden Folgen für die betroffenen Menschen.
Ulrich Lilie
Unter dem Titel "Selbstbestimmtes Leben" ist am Sonntag das 175. Diakonie-Jubiläum in der Hamburger Kirche St. Nicolaus der Evangelischen Stiftung Alsterdorf gefeiert worden. Menschen mit Behinderung werden in der Einrichtung gefördert.

Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Sie liegt pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz zwischen 125 und 320 Euro.

Der DGB forderte eine Anhebung der Ausgleichsabgabe auf 750 Euro. "Offensichtlich ändert sich nichts, solange Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht aus der Portokasse bezahlt werden können", sagte Buntenbach.