Berliner Senat hält an Neutralitätsgesetz fest

Ein Kreuz hängt im Klassenzimmer einer Grundschule in Kaufbeuren.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Besonders im Bildungsbereich wie in Schulen und Kitas sei nach Meinung der Kirche das religionspädagogische Lernen wichtig.

Berliner Senat hält an Neutralitätsgesetz fest
Vertreter des Berliner Senats und der evangelischen Landeskirche haben sich getroffen, um sich über das umstrittene Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole im öffentlichen Dienst verbietet, und Koopoerationen im sozialen und interreligiösen Bereich auszutauschen.

Der Berliner Senat will an dem umstrittenen Neutralitätsgesetz festhalten. Das Gesetz sei ein "hohes Gut", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach einer gemeinsamen Sitzung mit der Leitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am Dienstag in Berlin. Ihm sei bewusst, dass dagegen immer wieder arbeitsrechtlich geklagt werde. "Wir werden sehen, wie wir gegebenenfalls darauf gesetzgeberisch reagieren müssen", sagte Müller.

Der Berliner Bischof Markus Dröge erklärte dagegen, die evangelischen Kirche habe "eine kritische Meinung zu dem Neutralitätsgesetz". Besonders im Bildungsbereich wie in Schulen und Kitas sei nach Meinung der Kirche das religionspädagogische Lernen wichtig und gehöre dazu. Bei dem gemeinsamen Treffen am Dienstag habe das Thema aber keine Rolle gespielt, erklärten beide bei einer Pressekonferenz.

Das seit mehr als zehn Jahren geltende Berliner Neutralitätsgesetz verbietet religiöse Symbole wie das Kreuz oder das Kopftuch im öffentlichen Dienst weitgehend, darunter auch an Schulen. Zuletzt hatten wiederholt muslimische Lehrerinnen erfolgreich gegen das Verbot wegen Diskriminierung geklagt und eine Entschädigung erstritten.

In anderen Punkten zeigten sich Senat und Kirche am Dienstag dagegen einig. Beide lobten die sehr gute Zusammenarbeit "auf allen Ebenen" und die enge Kooperation in Bereichen wie Obdachlosenhilfe, Migration, Integration und Bildung. Müller hob dabei besonders die interreligiösen Projekte der Kirche hervor, die der Senat unterstützen möchte. So werde derzeit geprüft, ob das Land Berlin das Grundstück für das geplante interreligiöse "House of One" in Berlin-Mitte der Stiftung per Erbbaupachtvertrag zur Verfügung stellt oder die Liegenschaft ganz der Stiftung überlässt.

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Für das "House of One" soll 2019 der Grundstein gelegt werden. Das Projekt eines Drei-Religionen-Hauses stoße auf weltweites Interesse und es gebe eine große Spendenbereitschaft, die jetzt konkretisiert werden müsse, sagte Bischof Dröge. Das Haus soll unter einem Dach eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee beherbergen. Die Gesamtkosten werden mit rund 43,5 Millionen Euro veranschlagt. Sie sollen vor allem durch Spenden finanziert werden.

Müller begrüßte zudem ein weiteres interreligiöses Projekt der evangelischen Landeskirche: Bis 2021 soll in Berlin-Moabit eine Drei-Religionen-Kita entstehen, in der christliche, muslimische und jüdische Kinder unter einem Dach lernen und spielen.

Eng kooperieren wollen Senat und Kirche zudem bei den Gedenkfeiern für die Opfer des Terroranschlags auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016. In Abstimmung mit dem Bund werde gemeinsam überlegt, wie der Gedenktag gestaltet wird, sagte Müller.

Berliner Senat und Leitung der evangelischen Landeskirche treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen. Zuletzt waren sie im März 2015 zusammengekommen.