Seehofer will die Asylpolitik grundlegend überarbeiten

Abgeschobene Asylbewerber, die wieder nach Deutschland einreisen wollen, sollen konsequent abgewiesen werden.

Foto: Arne Dedert/dpa

Horst Seehofer will mit seinem Masterplan eine grundsätzlich andere Asylpolitik umsetzen.

Seehofer will die Asylpolitik grundlegend überarbeiten
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat angekündigt, mit seinem Masterplan eine grundsätzlich andere Asylpolitik umsetzen zu wollen. "Die Asylpolitik in Deutschland muss grundlegend überarbeitet werden. Wir haben immer noch kein richtiges Regelwerk für die Zukunft", sagte er der Zeitung "Bild am Sonntag". Dazu schlage er in seinem Masterplan 63 Maßnahmen vor. Seehofer will seinen Masterplan am Dienstag vorstellen.

Nach Informationen von "Bild am Sonntag" will der Innenminister Schluss damit machen, dass Flüchtlinge ohne Papiere an der Grenze durchgewinkt würden. Bundespolizisten sollen sie zurückweisen. Abgeschobene Asylbewerber, die wieder nach Deutschland einreisen wollen, sollen dem Bericht zufolge ebenfalls konsequent abgewiesen werden. Allerdings habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) offenbar Bedenken in diesem zentralen Punkt, berichtete die Zeitung. Sie befürchte Ärger mit den anderen europäischen Ländern, wenn Deutschland verstärkt Flüchtlinge zurückschicke.

Unterdessen will die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag nach dem Mord an der 14-jährigen Susanna F. über schnellere Asylverfahren beraten. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Harbarth (CDU) kündigte am Sonntag an: "Wir werden demnächst über weitere Reformen für die Asylverfahren beraten. Das war seit längerem geplant."

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Der Mordfall von Wiesbaden müsse aber für die Politik nochmals Anstoß sein, vor allem über eine Beschleunigung von Asyl-Prozessen nachzudenken, "da das gerichtliche Verfahren des Tatverdächtigen, dessen Asylantrag abgelehnt war, sich offenbar sehr lange hingezogen hat", erklärte Harbarth. Die Asyl-Verfahren müssten gründlich bearbeitet werden. Sie müssen aber dennoch schneller als bisher abgeschlossen werden, auch wenn Asyl-Bewerber die Gerichte anrufen.