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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey kritisierte, der Frauenanteil sei nach der vergangenen Wahl auf 31 Prozent gesunken und habe damit den Stand von vor 20 Jahren.
Bei dem Festakt zu "100 Jahre Frauenwahlrecht" betonte Giffey, gleiche Chancen für Frauen und Männer seien gut für die Demokratie. Derzeit seien in keinem Parlament in Deutschland Frauen gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag sei der Frauenanteil nach der vergangenen Wahl sogar um sechs Prozent auf 31 Prozent gesunken und habe damit den Stand von vor 20 Jahren, kritisierte Giffey.
Sie betonte, gleiche Teilhabe von Frauen und Männern seien immer noch keine Selbstverständlichkeit und müssten immer wieder neu erkämpft werden. Dabei gehe es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aufwertung sozialer Berufe und den Schutz vor Gewalt.
Auch die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin, Jutta Allmendinger, kritisierte, dass Frauen sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert seien. Im RBB-Inforadio sagte Allmendinger, das liege vor allem an verkrusteten Strukturen, die sich in Deutschland nur langsam lösten. Die Soziologin plädierte wie Giffey für die Einführung einer Quote. In allen Parteien ohne Quote gebe es deutlich weniger Frauen in Ämtern, sagte sie.
Am 12. November 1918 hatte die Revolutionsregierung aus SPD und USPD, der Rat der Volksbeauftragten, das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen im Deutschen Reich verkündet. Frauen durften erstmals am 19. Januar 1919 an der Wahl der verfassunggebenden Nationalversammlung teilnehmen. Bei der Wahl kandidierten 300 Frauen. 37 von ihnen zogen in das Parlament ein. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 80 Prozent.
Der Weg zum Frauenwahlrecht
Seit 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Rund 70 Jahre lang hatten sie zuvor dafür gekämpft. Am 12. November 1918 veröffentlichte der Rat der Volksbeauftragten in Berlin einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für alle Männer und Frauen über 20 Jahren im Deutschen Reich proklamiert wurde.
Es wurde am 30. November in die Verordnung über die Wahl zur verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung aufgenommen. In Artikel 109, Absatz 2, der Weimarer Verfassung hieß es später: "Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."
Erstmals zu den Urnen gerufen waren Frauen bei der Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung im Januar 1919. 82 Prozent der Wählerinnen beteiligten sich. Unter den gewählten 423 Abgeordneten waren 37 Frauen, ein Anteil von knapp neun Prozent. Vier weibliche Abgeordnete rückten später nach. Der Frauenanteil war der bis dahin höchste, der weltweit in einem Parlament erreicht worden war.
Während des Nationalsozialismus wurde Frauen das passive Wahlrecht wieder entzogen. Sie durften zwar noch wählen, aber nicht mehr kandidieren. In Europa waren Finnland, Norwegen und Dänemark mit der Einführung des Frauenwahlrechts 1906, 1913 und 1915 die Vorreiter. Die Schweiz und Liechtenstein waren 1971 und 1984 die letzten europäischen Staaten.