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Gudrun Hoppe hat Krebs. Sie geht mit Geschäftsführerin Anke Reichwald im evangelischen Uhlhorn-Hospiz in Hannover durch die Flure. Reichwald hat in der Berufspraxis selten erlebt, “dass jemand sich bewusst für den Tod entscheidet, um seinem Leid ein Ende zu setzen, komme selten vor".
Auf der Kommode vor dem Bett funkeln Ohrringe mit bunten Steinen und Halsketten. "Jeden Tag trage ich meinen Schmuck", sagt Gudrun Hoppe. Die zierliche Frau mit kahlem Kopf und blauen Glitzerohrringen setzt sich mit etwas Mühe auf einen Stuhl neben der gläsernen Terrassentür und blickt in den herbstlichen Garten. "Ich hätte nicht gedacht, dass ich es jemals wieder schaffe, mich auch nur aufrecht zu halten." Die 61-Jährige aus Hannover ist ins evangelische Uhlhorn-Hospiz gebracht worden, um zu sterben.
Doch es kam anders. Im Hospiz ging es Hoppe, die an Bauchspeicheldrüsenkrebs leidet, plötzlich besser. Das ist zwei Monate her. Sie hofft nun, entlassen zu werden. "Für Menschen, die schwer krank sind, kommt es oft anders als gedacht", sagt Hospizleiterin Gabriele Kahl. Zwar seien die Krankheitsverläufe nicht immer so außergewöhnlich wie bei Gudrun Hoppe. "Aber je nach dem, wie sie sich fühlen, entscheiden sich unsere Patienten mehrmals um, was ihr Leben und ihre Therapie angeht." Mal sagten sie, sie möchten nicht mehr leben und sich auch nicht weiter behandeln lassen. Dann, wenn die Schmerzmittel wirkten, kämpften sie wieder um jeden Tag. "Das ist vollkommen normal", sagt Kahl. "Nur: Würden wir Sterbehilfe leisten, auf welchen dieser widersprüchlichen Wünsche sollten wir hören?"
Das Thema Sterbehilfe wird seit Monaten wieder kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Vor rund acht Monaten hat das oberste deutsche Gericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben. Selbst in den Kirchen ist das Für und Wider der Sterbehilfe seitdem Gegenstand intensiver Debatten. So hat sich unter anderem der evangelische Landesbischof Ralf Meister aus Hannover dafür ausgesprochen, bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung den Sterbewunsch von Schwerkranken ernst zu nehmen und den assistierten Suizid unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen - auch in kirchlichen Einrichtungen.
"Entscheidungen, die wir uns schlicht nicht vorstellen können, solange wir gesund sind"
Die Mehrheit der Deutschen stimmt Umfragen zufolge dem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben zu. Viele Palliativmediziner und Pflegende, die unheilbar erkrankte Menschen begleiten und behandeln, sehen diese Haltung indes kritisch.
Zu den Kritikern gehört auch Anke Reichwald, Geschäftsführerin des Uhlhorn-Hospizes. Sie bemängelt, das Bundesverfassungsgericht habe aus rein theoretischer Sicht geurteilt. Dass jemand sich bewusst für den Tod entscheide, um seinem Leid ein Ende zu setzen, komme selten vor: "Wir erleben in der Praxis eher das Gegenteil." Schwerstkranke, sogar Hochbetagte, bettelten regelrecht um noch eine Chemotherapie oder Antibiotika-Behandlung. Dass sie angesichts ihrer Diagnose so reagierten, überrasche viele selbst. "Das sind Entscheidungen, die wir uns schlicht nicht vorstellen können, solange wir gesund sind", sagt Reichwald.
Auch der hannoversche Palliativmediziner Christian Seifert steht der Sterbehilfe ablehnend gegenüber. Seine Aufgabe sieht der 48-Jährige darin, seine Patienten so zu therapieren, dass sie nicht an den Punkt kommen, sich einen assistierten Suizid zu wünschen. Nur in sehr wenigen Einzelfällen sei eine ausreichende schmerz- und symptomlindernde Versorgung nicht möglich. In diesen Ausnahmefällen komme eine palliative Sedierung als letzte Möglichkeit in Betracht. Und auch wenn infolge dieser medizinisch herbeigeführten Bewusstlosigkeit die Patienten früher sterben, so sieht Seifert doch einen erheblichen Unterschied zu bewusster Sterbehilfe. "Unsere Intention als Palliativmediziner ist ausschließlich, Leid zu lindern."
Palliativkrankenschwester über Sterbehilfe-Debatte "erschrocken"
Diese Überzeugung teilt Marion Pelzer. Die Palliativkrankenschwester beschreibt ihre Tätigkeit mit drei Worten: einlassen, aushalten, da sein. Seit mehr als drei Jahrzehnten pflegt sie Schwerstkranke und Sterbende, und seit acht Jahren arbeitet sie beim ambulanten Palliativdienst im evangelischen Friederikenstift in Hannover. Über die Sterbehilfe-Debatte sagt die 59-Jährige: "Ich bin erschrocken." Menschen, die unheilbar krank sind und am Ende ihres Lebens stehen, seien in existenzieller Not. "Sie sind verzweifelt, und es kann dazu kommen, dass sie den Wunsch äußern, sterben zu wollen." Das aber bedeute meist nicht, dass sie wirklich sterben wollten, sondern sei Ausdruck einer extremen Überforderung.
Diese Menschen bräuchten jemanden, der für sie da sei und sich nicht mit in den Strudel der Verzweiflung ziehen lasse. Pelzer befürchtet, dass sich Sterbende nicht trauen, ihrem Umfeld ihr Leid zuzumuten, wenn die Möglichkeit im Raum stehe, vorzeitig aus dem Leben scheiden zu können. "Dann müssten sie sich entscheiden, ob sie anstrengend sein dürfen", sagt sie. Den Sterbeprozess abzukürzen, sieht Pelzer auch deshalb kritisch, weil in dieser Phase oft Wichtiges geklärt werde. "Da kommt viel in Bewegung", sagt sie. Betroffene wollten sich verabschieden, aussprechen, versöhnen. "Das braucht Zeit."
Auch Gudrun Hoppe hat noch Pläne. Sie möchte unbedingt noch einmal mit ihrem Mann ans Meer, die Füße ins Wasser tauchen. Zum Urteil aus Karlsruhe sagt die gelernte Hauswirtschaftsleiterin flapsig: "Was, wenn einer in desolater Lage ist, und die anderen wollen ihn von der Platte putzen?" Sie selbst möchte auf keinen Fall Sterbehilfe. "Ich bitte den lieben Gott darum, dass er meine Aufenthaltsgenehmigung weiter verlängert."
Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, oder jemanden kennen, der suizidgefährdet ist, suchen Sie Hilfe. Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0800/1110111 und 0800/1110222. Auch ein Kontakt per Chat und E-Mail ist möglich: www.telefonseelsorge.de
Stichwort Sterbehilfe: Zur Sterbehilfe gibt es in Deutschland unterschiedliche Regelungen. Die verschiedenen Begriffe werden laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz aber oft ungenau verwendet oder verwechselt. Ein Überblick:
Aktive Sterbehilfe ist das Töten eines anderen Menschen auf sein ausdrückliches Verlangen hin mit Hilfe einer tödlichen Substanz. Sie ist in Deutschland strafbar (Paragraf 216 des Strafgesetzbuches) und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet. Die Tötung auf Verlangen ist in den meisten europäischen Ländern verboten. Nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist sie unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Passive Sterbehilfe bedeutet, lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen auf Wunsch der Betroffenen zu unterlassen. Patienten werden zum Beispiel nicht mehr künstlich ernährt oder mit Medikamenten oder Therapie wie etwa einer Dialyse weiter behandelt. Die passive Sterbehilfe ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2010 erlaubt, wenn sie dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht. Der Patient kann passive Sterbehilfe einfordern - mit einer Patientenverfügung auch im Voraus. Sollte der Betroffene nicht mehr imstande sein, sich zu äußern, und auch keine Verfügung darüber vorlegen, muss sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden.
Indirekte Sterbehilfe heißt, schwerstkranken Menschen mit ihrem Einverständnis schmerzlindernde Medikamente zu geben, die als Nebenwirkung auch zu ihrem Tod führen können. Sie bedeutet also, den verfrühten Tod in Kauf zu nehmen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1996 ist indirekte Sterbehilfe zulässig.
Assistierter Suizid ist die Hilfe bei der Selbsttötung, beispielsweise durch das Bereitstellen eines Gift-Getränks, das der Betroffene selbst zu sich nimmt. Da Suizid nicht strafbar ist, ist auch die Beihilfe zur Selbsttötung im Grundsatz nicht strafbar.
Die geschäftsmäßige Sterbehilfe ist der organisierte - also nicht nur einmalige - assistierte Suizid. Ein Gesetz hatte diesen 2015 unter Strafe gestellt (Paragraf 217 des Strafgesetzbuches). Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2020 das Verbot aufgehoben.