Als letzte der 20 Landeskirchen in Deutschland beschloss die Kirche an der Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen am Samstag eine entsprechende Regelung. Die Synode, das Kirchenparlament, stimmte in Bückeburg mit großer Mehrheit dafür. Es gab 31 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen.
Landesbischof Karl-Hinrich Manzke zeigte sich erleichtert und hob die große Einmütigkeit der Entscheidung hervor. "Wir haben trotz unterschiedlicher Überzeugungen zueinander gefunden", sagte er. "Neben der hohen Wertschätzung der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau und der Familie ist es wichtig, dass wir auch ein gottesdienstliches Angebot zur Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare haben." Dabei werde künftig beim Treueversprechen, beim Ringwechsel und bei den Segensworten bis in die Formulierungen hinein weitgehend analog zur Segnung heterosexueller Paare verfahren.
Für die Segnungsgottesdienste hat die Landeskirche eine eigene liturgische Ordnung entwickelt. Danach wird auch die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare künftig im Kirchenbuch beurkundet. Dennoch ist nicht von einer Trauung die Rede. Zugleich gilt wie in anderen Landeskirchen ein individueller Gewissensvorbehalt: Pastorinnen und Pastoren können nicht dazu gezwungen werden, gleichgeschlechtlichen Paaren ihren Segen zu geben. Bisher waren Segnungen homosexueller Paare in Schaumburg-Lippe nur im persönlichen Rahmen möglich, nicht aber in einem Gottesdienst mit Glockengeläut.
Die Landeskirche hatte seit 2014 über das Thema beraten. Nach dem Beschluss des Bundestags zur "Ehe für alle" setzte die Synode 2017 eine Arbeitsgruppe dazu ein, die alle 22 Gemeinden um Stellungnahme bat. In Schaumburg-Lippe gab und gibt es zu dem Thema unterschiedliche Positionen. Kirchenvertreter hatten immer wieder betont, eine Spaltung müsse verhindert werden. Synoden-Präsidentin Daniela Röhler entschuldigte sich ausdrücklich "bei allen Menschen, die wegen ihrer Homosexualität mit unserer Kirche schmerzhafte Erfahrungen machen mussten".
Die Segnung homosexueller Paare ist unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland unterschiedlich geregelt. In den meisten Kirchen werden sie vor dem Traualtar inzwischen genauso behandelt wie Paare von Mann und Frau. So ist es etwa in den Landeskirchen von Hannover, Bremen, Oldenburg sowie in der Evangelisch-reformierten Kirche. In anderen Kirchen gelten ähnliche Regelungen wie in Schaumburg-Lippe. Zur schaumburg-lippischen Landeskirche gehören rund 49.000 Mitglieder im nördlichen Landkreis Schaumburg.
Landeskirchen regeln Segnung homosexueller Paare unterschiedlich: Jede der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland hat die Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare für sich geregelt. Bei der Mehrzahl sind gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare inzwischen komplett gleichgestellt: Auch für gleichgeschlechtliche Paare werden dort Traugottesdienste angeboten.
Öffentliche Segnungen sind mittlerweile überall möglich. Als letzte der 20 Landeskirchen beschloss am Samstag die schaumburg-lippische Landeskirche eine entsprechende Regelung. Bisher konnten sich homosexuelle Paare dort nur im persönlichen Rahmen segnen lassen, nicht aber in einem Gottesdienst mit Glockengeläut. Fast jede Landeskirche sieht vor, dass Gemeinden und Pfarrer nicht dazu gezwungen werden können, gleichgeschlechtlichen Paaren ihren Segen zu geben.
Bislang entspricht in 14 Landeskirchen die Segnung einer kirchlichen Trauung und ist damit auch eine Amtshandlung, die in einem Gottesdienst geschieht. Dazu zählen: die Evangelische Kirche im Rheinland, die Lippische Landeskirche, die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelische Kirche der Pfalz, die Evangelische Landeskirche Baden, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Bremische Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche, die Nordkirche, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, wo allerdings die Gemeinden entscheiden dürfen, wie sie mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgehen.
In fünf Landeskirchen sind Segnungen in Gottesdiensten möglich. Sie werden jedoch nicht als Trauungen bezeichnet. Segnungen sind in der Evangelischen Landeskirche Anhalts, in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe möglich.
Einen Sonderfall stellt die Evangelische Landeskirche in Württemberg dar. Dort war die Diskussion über die Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst kompliziert, da es in der Landeskirche zwei komplett konträre Auffassungen gibt. Die Synode hat dort im März 2019 aber beschlossen, dass ab 2020 in bis zu einem Viertel der Gemeinden Segnungsgottesdienste nach einer zivilen Eheschließung angeboten werden können. Es gibt also keine gemeinsame Regel.
Nach einer epd-Umfrage aus dem Februar 2020 treten allerdings bundesweit bislang nur sehr wenige gleichgeschlechtliche Paare vor den Traualtar. Gemessen an den Zahlen heterosexueller Paare lag ihr Anteil bei etwa einem Prozent. In der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen sind öffentliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare nicht möglich.