Evangelische Kirche beruft Mitglieder für Synode

Evangelische Kirche beruft Mitglieder für Synode
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die 28 berufenen Mitglieder für das neu gewählte Kirchenparlament bekanntgegeben.

Darunter ist die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, und der CDU-Politiker und ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Erstmals sind acht der Berufenen junge Menschen unter 26 Jahren, teilte die EKD am Freitag in Hannover mit. Sie seien auf Vorschlag von Jugendverbänden und Studierendengemeinden nominiert worden. Auf ihrer Sitzung im November 2019 hatte die Synode beschlossen, dass mindestens 20 von 128 Synodalen zu Beginn ihrer Amtszeit zwischen 18 und 26 Jahren alt sein müssen.

Berufen wurden neben Göring-Eckardt und Gröhe auch: Die Theologieprofessorin Christine Axt-Piscalar, der Brigadegeneral Ruprecht von Butler, Albert Christmann, Gesellschafter der Oetker KG, der Professor für Religionspädagogik, Michael Domsgen, der Student Jonas Einck, die Pastorin Judith Filitz, der Kirchenrechtsprofessor Michael Germann, der Notfallsanitäter und Berufsfeuerwehrmann Jan Götz, die Studentin Henriette Greulich, die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese, die Ordensschwester Nicole Grochowina, die Studentin Maxi Harmel, der Fernsehkorrespondent Arnd Henze und die Studentin Tabea Hildner.

Ausgewählt wurden zudem die Kirchenmusikdirektorin Ingrid Kasper, die Theologieprofessorin Kristin Merle, die Studentin Lydia Metz, der Student Jonathan Mylius, Stefan Ruppert, Vorstand B. Braun Melsungen, der Prüfungsleiter Kevin Sachse, der Student Maik Andres Schwarz, der Linken-Bundestagsabgeordnete Friedrich Straetmanns, die Ethnologin und Kirchenhistorikerin Juliane Stückrad, die Theologieprofessorin Christiane Tietz, Johanna Will-Armstrong, Vorständin der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und der Direktor des Zentrums für Mission und Ökumene, Christian Wollmann.

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Die 28 Männer und Frauen aus Politik, Wissenschaft und Kultur wurden gemeinsam von der EKD, der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) bestimmt. Weitere 100 Synodale werden durch die Synoden der 20 Landeskirchen der EKD gewählt. Die Synodalen werden jeweils für die Dauer von sechs Jahren gewählt oder berufen. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratungen und Beschlüsse über Haushalt und Kirchengesetze. Die erste verbundene Tagung der neu formierten 13. Synode der EKD, der 13. Generalsynode VELKD und der 4. Vollkonferenz UEK vom 6. bis 8. Mai 2021 wird digital stattfinden.

Gremien der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) verfügt über drei Gremien: die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangig, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in 20 Landeskirchen wider.

SYNODE: Das Kirchenparlament repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode besteht aus 128 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 100 von den Landeskirchen entsandt. 28 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Seit diesem Jahr sollen mindestens 20 Synodale zu Beginn ihrer Amtszeit zwischen 18 und 26 Jahren alt sein. Geleitet wird die Synode von einem Präsidium, dem ein Präses vorsitzt. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten. Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die Synode den Rat und aus dessen Mitte den Ratsvorsitzenden.

RAT: Der Rat ist das mit einer Regierung vergleichbare Leitungsgremium. "Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig", bestimmt die Verfassung. Der Rat soll dabei insbesondere für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände sorgen, die evangelischen Christen in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung beziehen. Von den 15 Mitgliedern des Rates werden 14 gemeinsam von der Synode und der Kirchenkonferenz für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Der oder die Synodenpräses ist gesetztes Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam den Ratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. In der Praxis vertritt der Ratsvorsitzende die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit.

KIRCHENKONFERENZ: Der Kirchenkonferenz gehören Vertreter aus den Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen an. Kirchen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern haben zwei Stimmen, alle anderen eine Stimme. Die Kirchenkonferenz ist ein mit dem Bundesrat vergleichbares Organ. Damit nehmen die Landeskirchen direkt Einfluss, etwa indem sie an der Gesetzgebung und bei der Ratswahl mitwirken. Den Vorsitz in der Kirchenkonferenz, die in der Regel viermal im Jahr zusammentritt, hat der Ratsvorsitzende.