Wittenberger "Judensau" wird nicht entfernt

Mittelalterliches Schmäh- und Spottbild "Judensau" an der Stadtkirche St. Marien in Wittenberg

© epd-bild/Norbert Neetz

Seit mehr als 700 Jahren prangt die antisemitische Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche St. Marien, der bevorzugten Predigtstätte des Reformators Martin Luther (1483–1546). Die Skulptur zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen.

Umstrittene Schmähplastik
Wittenberger "Judensau" wird nicht entfernt
Die Wittenberger "Judensau" verbleibt an der Fassade der Stadtkirche. Damit entscheidet sich der Gemeindekirchenrat gegen die Empfehlung eines von ihm selbst beauftragten Expertengremiums.

Die als "Judensau" bekannte mittelalterliche Schmähplastik an der Fassade der evangelischen Stadtkirche Wittenberg wird nicht entfernt. Das hat der Gemeindekirchenrat am Dienstagabend in einer Sitzung beschlossen. "Nach einem intensiven Austausch und anfänglich kontroversen Diskussionen sind wir am Ende des Prozesses zu der gemeinsamen Überzeugung gelangt, dass die Stätte der Mahnung als Ganzes erhalten bleiben soll", sagte der Vorsitzende des Gemeindekirchenrates (GKR), Jörg Bielig, am Mittwoch in Wittenberg. Die Entscheidung sei am Vorabend bei einer GKR-Sitzung gefallen.

Das Relief in vier Metern Höhe zeigt ein Schwein, an dessen Zitzen Menschen saugen, die Juden darstellen sollen. Das Spottbild auf die jüdische Religion befindet sich seit etwa 1290 an der Südostecke der Stadtkirche Wittenberg. Eine 1988 vor der Kirche eingelassene Bodenplatte und eine Stele mit Erläuterungen stellen die Plastik in einen distanzierenden Kontext.

Ein 2020 vom Gemeindekirchenrat einberufener "Beirat zur Weiterentwicklung der Stätte der Mahnung" hatte Ende Juli noch eine zeitnahe Entfernung der Schmähplastik empfohlen. Am Expertenrat beteiligt waren unter anderem der Beauftragte für den Kampf gegen Antisemitismus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Staffa.

"Wir haben großen Respekt vor der Haltung des Expertenbeirates, können uns dessen Empfehlungen aber nicht uneingeschränkt anschließen", erklärte der Gemeindekirchenrat. Die künstlerische Erweiterung durch das 1988 errichtete Bronzedenkmal, der Zeder und dem erklärenden Text auf einer Tafel in unmittelbarer Nähe wandle den beleidigenden und obszönen Charakter der Schmähplastik. Der Ort werde so zu einer Mahnstätte.

Mitglied der jüdischen Gemeinde hatte geklagt

In dieser Auffassung bestätigt sieht sich der Gemeindekirchenrat auch durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Juni, wonach das Relief trotz des antijüdischen Inhalts an seinem historischen Ort verbleiben kann (AZ: VI ZR 172/20). In der Begründung hieß es, dass die Gemeinde sich durch die 1988 eingelassene Bodenplatte und einem erklärenden, einordnenden Text auf einem Aufsteller ausreichend von dem Relief distanziert habe.

Geklagt hatte ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde. Der Mann verlangte eine Abnahme des Sandsteinreliefs, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht. Sein Anwalt hatte noch im Juni angekündigt, dass sein Mandant vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle.

Laut Gemeindekirchenrat wendet sich die "Stätte der Mahnung" als Anklage an die Verursacher aller Formen von Antisemitismus und Antijudaismus. Eine Weiterentwicklung der Mahnstätte solle den Ort direkt mit einbeziehen. In diesem Sinn folge der Gemeindekirchenrat den Empfehlungen des Beirates, "eine bleibende Kontextualisierung durch ein zeitgemäßes pädagogisches Konzept" zu schaffen. Neben der Überarbeitung der Erklärtafel seien weitere Informationen zu Antijudaismus und Antisemitismus in der Kirche geplant.

Mit seiner Entscheidung über den Verbleib der Skulptur entspricht der Gemeindekirchenrat auch einer Forderung von mehr als 50 israelischen Wissenschaftlern. In einem offenen Brief Anfang September hieß es, Antisemitismus lasse sich nicht durch Bilderstürmerei stoppen. Anstatt die Skulptur ins Museum zu stellen, sollte sie an Ort und Stelle genutzt werden, um über das Verhältnis von Christen und Juden im Mittelalter aufzuklären.

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Stichwort "Judensau": Das als "Judensau" bekannte Sandsteinrelief wurde um das Jahr 1290 an der Südfassade der Stadtkirche Wittenberg angebracht. Die Schmähplastik zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Schweine gelten im Judentum als unrein.

Mit solchen Darstellungen sollten Juden im Mittelalter unter anderem davon abgeschreckt werden, sich in der jeweiligen Stadt niederzulassen. Ähnliche Spottplastiken finden sich auch am oder im Kölner und Regensburger Dom sowie am Dom zu Brandenburg.

Die Stadtkirchengemeinde ließ 1988 eine Bodenplatte unterhalb des Reliefs anbringen. Ihre Inschrift nimmt Bezug auf den Völkermord an den Juden im Holocaust, die Plastik selbst findet jedoch keine Erwähnung.

Der Wittenberger Stadtrat sprach sich 2017 für den Erhalt der Plastik aus. Er wertete die Bodenplatte als Mahnmal und ließ in Absprache mit der Gemeinde eine Stele mit Erklärtexten auf Deutsch und Englisch errichten.

Am 25. Oktober des laufenden Jahres beschloss der Gemeindekirchenrat der Stadtkirche Wittenberg, dass die Schmähplastik an ihrem historischen Ort bleibt, um die "Stätte der Mahnung" als Ganzes zu erhalten.