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Der Beschluss bedeute nicht die Auflösung der UEK, die Grundordnung bleibe bis zum Ende der Amtsperiode in Kraft, erläuterte der UEK-Vorsitzende und Kirchenpräsident Volker Jung.
Bis heute gibt es innerhalb der evangelischen Kirche in manchen Fragen und Herangehensweisen theologische Unterschiede. Historisch gewachsen sind deswegen selbstständige, konfessionelle Bünde. Einer davon will sich jetzt verschlanken.
Innerhalb der evangelischen Kirche gibt es eine strukturelle Veränderung. Mit großer Mehrheit stimmte die Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) am Montag in Magdeburg dafür, ihren konfessionellen Bund bis 2027 weitgehend in den Amtsbereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu integrieren. Das sei eine wichtige strukturelle Veränderung, die von Formalia entlaste, erläuterte der UEK-Vorsitzende, der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung.
Die Vollkonferenz wird damit künftig nicht mehr wie bislang jährlich tagen, wie Jung weiter erklärte. Es werde ein Konvent gebildet, in dem theologische Fragen beraten werden sollen. Die konfessionelle Pluralität innerhalb der evangelischen Kirche bleibe damit erhalten. Eine Auflösung der UEK zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet der Beschluss Jung zufolge ohnehin nicht. Zum Ende der Amtsperiode 2027 werde die Vollkonferenz nochmals zusammenkommen, um endgültig über die Integration in die EKD zu beraten. Auch bis dahin könne die Vollkonferenz einberufen werden, wenn dies notwendig werde.
Die UEK ist ein Zusammenschluss von zwölf Landeskirchen, zu denen etwa zehn Millionen Christinnen und Christen gehören. Diese überwiegend unierten Kirchen gingen aus dem Zusammenschluss reformierter und lutherischer Kirchen im 19. Jahrhundert in Preußen und anderen deutschen Ländern hervor. Die Vollkonferenz ist das höchste Gremium der UEK. Sie tagt bislang parallel mit der Synode der EKD, die derzeit in Magdeburg stattfindet.
Das Gegenüber der UEK ist die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), der sieben lutherische Landeskirchen angehören. Dieser konfessionelle Bund will seine Selbstständigkeit nicht aufgeben. Die VELKD beziehe ihre Existenzberechtigung nicht aus dem Gegenüber, sagte der Präsident der VELKD-Generalsynode, Matthias Kannengießer. Solange der Bund durch die in der VELKD vertretenen Gliedkirchen so getragen werde, werde die Arbeit fortgesetzt, betonte er.
Die Vollkonferenz der UEK stimmt seit 2007 alle sechs Jahre über das Fortbestehen der UEK ab. 2019 hatte die Vollkonferenz in Dresden für eine Verlängerung ihrer Amtszeit bis 2027 gestimmt. Nun könnte es die letzte Amtszeit sein. Die Entscheidung in Magdeburg fiel mit 82 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.
Die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) mahnte indes bei ihrer Tagung am Montag mehr kirchlichen Einsatz für den Klimaschutz an. Die Synodalen forderten die sieben Gliedkirchen und die Tagungshäuser der VELKD auf, "sich beharrlich und entschieden weiter für Klimagerechtigkeit zu engagieren", heißt es in einer Entschließung.
Die Verantwortung der Kirchen für den Klimaschutz wird am Dienstag auch bei der EKD-Synode beraten. Für Montagnachmittag stand das derzeit in der evangelischen Kirche kontrovers diskutierte Thema Friedensethik auf der Tagesordnung der EKD-Synode. Zudem sollte über den Haushalt der EKD beraten werden.
Stichwort: Evangelische Kirche in Deutschland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik mit rund 19,7 Millionen Protestanten. Wichtigste Leitungsgremien sind die EKD-Synode mit 128 Mitgliedern, die Kirchenkonferenz mit Vertretern der Landeskirchen sowie der aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Rat. Ratsvorsitzende ist die westfälische Präses Annette Kurschus.
Die EKD wurde 1945 als Zusammenschluss lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen ins Leben gerufen. Die einzelnen Landeskirchen sind selbstständig, die EKD koordiniert jedoch das einheitliche Handeln. Ihre Aufgaben liegen vor allem bei Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirche und bei den Beziehungen zu den Partnerkirchen im Ausland. Zudem ist die EKD zuständig für die Herausgabe der Lutherbibel und des Gesangbuchs. Sie veröffentlicht regelmäßig Denkschriften zu ethischen, sozialen, politischen und theologischen Themen.
Die Teilung Deutschlands hatte 1969 auch für die evangelische Kirche eine organisatorische Trennung zur Folge. Nach der politischen Wiedervereinigung schlossen sich 1991 die evangelischen Kirchen in Ost- und Westdeutschland wieder zusammen. Anfang 2007 wurde eine Strukturreform wirksam, die auf eine enge Verzahnung der Organe und Dienststellen von EKD und konfessionellen Zusammenschlüssen der Lutheraner und Unierten abzielt. Seit 2009 tagen daher EKD-Synode, die lutherische Generalsynode und die Vollkonferenz der unierten Kirchen zeitlich und personell verzahnt am gleichen Ort.
Stichwort: Konfessionelle Bünde in der EKD
Unter dem Dach der EKD gibt es zwei konfessionelle Bünde: In der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) sind sieben lutherische Landeskirchen mit zusammen rund acht Millionen Gläubigen verbunden. Die Union Evangelischer Kirchen (UEK) wird von zwölf Landeskirchen gebildet, zu denen mehr als zehn Millionen Christen gehören. Diese überwiegend unierten Kirchen gingen aus dem Zusammenschluss reformierter und lutherischer Kirchen im 19. Jahrhundert in Preußen und anderen deutschen Ländern hervor. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist Mitglied in beiden Bünden.
Seit einigen Jahren verzahnen die EKD und die beiden konfessionellen Zusammenschlüsse ihre Organe und Dienststellen miteinander, um Kräfte zu bündeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Das sogenannte Verbindungsmodell wurde 2007 wirksam. Seit 2009 tagen die Kirchenparlamente von Lutheranern und Unierten sowie die EKD-Synode jeweils örtlich und zeitlich verbunden sowie personell verzahnt. Auf der Synode 2016 stimmten die Delegierten auch für die Zusammenführung der drei Kirchenämter in Hannover.
Eine Vertiefung der gemeinsamen theologischen Arbeit soll überdies zu einer stärkeren evangelischen Profilierung führen, ohne die Bekenntnisunterschiede zwischen lutherischen, reformierten und unierten Christen in Deutschland zu verwischen. Die Vereinbarungen betreffen die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen den Kirchenbünden zum Beispiel in den Bereichen Theologie, Liturgie und Ökumene sowie Rechtsangleichungen wie bei den Pfarrdienstgesetzen.