Traunstein (epd). Vor dem Landgericht Traunstein ist am Mittwoch der Zivilprozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld für einen Missbrauchsbetroffenen fortgesetzt worden. Wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, wurden neben dem Kläger auch "mehrere Zeugen aus dessen Umfeld" befragt. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger verfolgte die Verhandlung; dieser soll nun ein Gutachten dazu erstellen, ob die Sucht- und psychischen Probleme des Mannes auf den Missbrauch durch den früheren Priester Peter H. zurückzuführen sind, erläuterte die Sprecherin.
Wie es in dem Verfahren jetzt weitergeht, ist derzeit noch nicht absehbar. "In einem Zivilprozess mahlen die Mühlen langsamer als in Strafverfahren", sagte die Gerichtssprecherin. Der Sachverständige werde nun einige Zeit zur Erstellung des Gutachtens benötigen, dieses dann an das Gericht schicken - und von dort aus werde es dann an die einzelnen Verfahrensbeteiligten weiterverteilt. Anschließend entscheidet das Gericht, ob und wann eine weitere mündliche Verhandlung angesetzt oder ob eventuell schriftlich entschieden wird. Dies sei aber nur mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten möglich, betonte die Gerichtssprecherin.
Im Juni 2022 hatte Andreas Perr, ein Opfer des Missbrauchstäters und früheren Priesters Peter H., eine Feststellungsklage am Landgericht Traunstein eingereicht. Diese hatte für große Aufmerksamkeit gesorgt, denn die Klage richtete sich nicht nur gegen das Erzbistum München und Freising, sondern unter anderen auch gegen den früheren und inzwischen verstorbenen Papst Benedikt XVI. Das Verfahren gegen Benedikt wurde abgetrennt und vorübergehend ausgesetzt, weil nach wie vor keine Erben ermittelt werden konnten. Der Betroffene fordert 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum.
Das Erzbistum hatte diese Forderung am ersten mündlichen Verhandlungstag im Juni 2023 abgelehnt und eine Abweisung der Klage des Mannes beantragt. Man sei aber "zu einer angemessenen Lösung" und Schmerzensgeldzahlung bereit, teilte das Erzbistum damals mit. Die Vorsitzende Richterin der 5. Zivilkammer, Elisabeth Nitzinger-Spann, hatte zu Beginn der Verhandlung "dem Grunde nach" den Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld bejaht.