Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierte eine Mehrheit der Abgeordneten für die Reform. Einbürgerungen sind damit schon nach fünf statt bislang acht Jahren möglich, beim Nachweis besonderer Integrationsleistungen wie Sprachkenntnissen nach drei statt bislang sechs Jahren. Weitere Erleichterungen gibt es für die Gastarbeitergeneration, was die Voraussetzungen für den deutschen Pass angeht. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, werden die Regeln dagegen verschärft.
Bislang gilt im Gesetz, dass Menschen, die den Bezug von Sozialleistungen nicht selbst zu verantworten haben, eingebürgert werden können. Dieser Passus entfällt. Für diese Menschen soll künftig allein die Härtefallregelung gelten. Die Bundesregierung soll dazu Auslegungshinweise an die Behörden geben. Demnach sollen Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung, Alleinerziehende, pflegende Angehörige sowie Schüler, Studierende und Auszubildende von der Härtefallregelung erfasst werden. Einen Rechtsanspruch gibt es für diese Gruppen dann aber nicht mehr.
Mit der Neuregelung entfällt künftig auch die Pflicht, bei einer Einbürgerung die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Den deutschen Pass erhält künftig zudem nur derjenige, der sich "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen" bekennt. Dieser Passus wurde vor dem Hintergrund der Diskussion über antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen zum Nahost-Konflikt ergänzt.
2022 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 168.500 Menschen in Deutschland eingebürgert. Insgesamt lassen sich in Deutschland verhältnismäßig wenig Ausländer einbürgern. Unter den seit zehn Jahren in Deutschland lebenden Menschen mit internationalen Wurzeln lag der Anteil 2022 bei drei Prozent.