Bundestag beschließt Einbürgerungsreform

Bundestag beschließt Einbürgerungsreform
Der Bundestag hat eine Änderung der Einbürgerungsregeln beschlossen. Viele Menschen könnten damit künftig früher den deutschen Pass erhalten. Für Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, wird der Zugang dagegen erschwert.

In Deutschland lebende Ausländer können sich künftig in kürzerer Zeit einbürgern lassen. Mit der Mehrheit von 382 Stimmen beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht. Einbürgerungen sind damit schon nach fünf statt bislang acht Jahren möglich, beim Nachweis besonderer Integrationsleistungen wie Sprachkenntnissen nach drei statt bislang sechs Jahren. Weitere Erleichterungen gibt es für die Gastarbeitergeneration. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, werden die Regeln dagegen verschärft.

Neben Sprachkenntnissen gehört es bereits jetzt zur Voraussetzung einer Einbürgerung, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen. Bislang konnten aber auch Menschen, die den Bezug von Sozialleistungen etwa wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst zu verantworten haben, den deutschen Pass erhalten. Dieser Passus entfällt mit der Reform. Für diese Menschen soll künftig allein die Härtefallregelung gelten. Die Bundesregierung soll dazu Auslegungshinweise an die Behörden geben. Demnach sollen Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung, Alleinerziehende, pflegende Angehörige sowie Schüler, Studierende und Auszubildende von der Härtefallregelung erfasst werden. Einen Rechtsanspruch gibt es für diese Gruppen dann aber nicht mehr.

Mit der Neuregelung entfällt künftig auch die Pflicht, bei einer Einbürgerung die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Dies stößt insbesondere bei der Union auf Kritik. Es könne doppelte Staatsangehörigkeiten geben, sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm. Dabei müsse aber unterschieden werden zwischen Ländern, mit denen Deutschland befreundet sei und ihnen nahe stehe, und Ländern, wo dies nicht der Fall sei. Auch die AfD lehnte die Reform ab. Insgesamt stimmten 234 Abgeordnete gegen die Reform, 23 enthielten sich.

Leidenschaftlich für die Reform geworben hatte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), als erste Rednerin in der Bundestagsdebatte. Viele Menschen hätten schon lange auf diese Reform gewartet, sagte sie. Alabali-Radovan rief vor dem Hintergrund von Berichten über Deportationspläne rechtsextremer Netzwerke zum Widerstand gegen rassistische Ideologien auf. Viele Menschen mit familiärer Einwanderungsgeschichte hätten gerade Angst um ihre Zukunft, ihr Sicherheitsgefühl sei im Mark erschüttert, sagte sie. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, sagte, die Reform komme zum richtigen Zeitpunkt, "weil sie ein deutliches Signal für Vielfalt und gegen rechtsextreme Deportationsfantasien setzt".

Zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung zählt durch die Änderung künftig auch ein Bekenntnis "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen". Dieser Passus wurde vor dem Hintergrund der Diskussion über antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen zum Nahost-Konflikt ergänzt.

2022 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 168.500 Menschen in Deutschland eingebürgert und damit deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Besonders angestiegen ist die Zahl der Syrerinnen und Syrer, die sich nach ihrer Flucht aus dem Bürgerkriegsland in den Jahren um 2015 nun erfolgreich um den deutschen Pass bemühten. Insgesamt lassen sich in Deutschland aber verhältnismäßig wenig Ausländer einbürgern. Unter den seit zehn Jahren in Deutschland lebenden Menschen mit internationalen Wurzeln lag der Anteil 2022 bei drei Prozent.