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Keiner der beiden Kandidaten, Birgit Neumann-Becker (li.) und Georg Neugebauer (re.), hatte bei der Sondersynode der Landeskirche am 23. September 2023 die erforderliche Stimmenzahl erhalten.
Deshalb sei das Wahlverfahren nicht eröffnet worden. Die Wahl eines neuen leitenden Geistlichen werde in die Hände der neuen Landessynode gelegt.
Die Wahlperiode des amtierenden Kirchenparlaments geht im Frühjahr zu Ende. Im Februar werden nach Angaben der Landeskirche auf Wahlversammlungen in den fünf Kirchenkreisen die neuen Synodalen gewählt. Am 31. Mai oder 1. Juni soll die neue Landessynode erstmals zusammentreten. Laut Preissner kann danach ein neuer Wahlausschuss seine Arbeit aufnehmen. Die Neuwahl eines Kirchenpräsidenten könne dann vermutlich frühestens nach der Sommerpause stattfinden, hieß es.
Bereits im September vergangenen Jahres war der Versuch gescheitert, einen neuen leitenden Geistlichen für die mit rund 26.000 Mitgliedern kleinste der 20 evangelischen Landeskirchen zu wählen. Die beiden Kandidaten Birgit Neumann-Becker und Georg Neugebauer erhielten in drei Wahlgängen nicht die notwendige Stimmenmehrheit der Kirchenparlamentarier.
Der derzeitige Kirchenpräsident Joachim Liebig geht zum 1. März in den Ruhestand. Eine Amtszeitverlängerung schließt er den Angaben zufolge aus.