Gericht erklärt Kündigung von gewalttätigem Busfahrer für rechtens

Gericht erklärt Kündigung von gewalttätigem Busfahrer für rechtens

Weil er einen Fahrgast mit Gewalt aus dem Bus geworfen hat, darf ein Fahrer nicht mehr für die Göttinger Verkehrsbetriebe (GÖVB) arbeiten. Das Arbeitsgericht Göttingen wies die Kündigungsschutzklage des Mannes gegen das Unternehmen als unbegründet ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Az. 1 Ca 219/23). Der Fahrer war seit 25 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt und wurde im Sommer 2023 fristlos gekündigt.

Die Verkehrsbetriebe hatten dem Kläger vorgeworfen, den Fahrgast gewaltsam von seinem Sitz gezogen und aus dem Bus geworfen zu haben. Nachdem der Passagier auf den Boden gefallen und wieder aufgestanden war, soll der Fahrer ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Der Busfahrer hatte vorgetragen, dass der alkoholisierte Fahrgast zuvor eine junge Frau belästigt habe. Zudem habe er sich geweigert, einen Fahrausweis zu zeigen. Auf Aufforderung habe er den Bus nicht verlassen. Nach dem Rauswurf habe der Fahrgast mit einer Getränkedose in der Hand eine Bewegung auf ihn zu gemacht und sich ihm drohend genähert. Daraufhin habe der Kläger im Affekt eine Schlagbewegung gemacht.

Der betreffende Bus ist mit Überwachungskameras ausgestattet. Das Arbeitsgericht nahm nach Angaben eines Sprechers die Videoaufzeichnungen in Augenschein. Auf den Bildern sei zu erkennen, dass die Vorwürfe der GÖVB im Wesentlichen zuträfen, hieß es. Der Kläger habe den Fahrgast, nachdem dieser auf seine Aufforderung, den Bus zu verlassen, nicht reagierte, vom Sitz und aus dem Bus gezogen. Auf dem Bürgersteig sei der Fahrgast aufgestanden. Daraufhin habe der Kläger ihn in der Nähe des Halses an der Kleidung gepackt und mit der Faust ausgeholt. Ob er den Fahrgast getroffen habe, sei auf dem Video indes nicht eindeutig zu erkennen.

Nach Ansicht des Gerichts stellt das Verhalten des Klägers eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar. Dabei sei nicht verkannt worden, dass schwierige Fahrgäste für Busfahrer eine große Belastung darstellten. Nachdem der Fahrgast den Bus nicht freiwillig verlassen wollte, hätte der Kläger aber die Leitstelle oder die Polizei anrufen können und müssen.