Wer darf predigen?

Lieber Marco,

in Kirchengemeinden gilt ein sogenanntes „Kanzelrecht“, das durch die Kirchenvorstände vergeben wird. Das heißt, die Kirchenvorstände bestimmen in der Regel, wer in der Gemeinde den Gottesdienst leitet und wer das Kanzelrecht hat, also das Recht, dort zu predigen. Das ist üblicherweise eine ordinierte Person, also eine Pfarrerin oder ein Pfarrer. Allerdings können auch nicht ordinierte Personen gebeten werden, Gottesdienste zu leiten und zu predigen.

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