Wie ist das mit dem Kirchenrecht?

Lieber Matthias,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

So pauschal lässt sich das leider nicht beantworten. In der Regel ist es so, dass strafrechtlich geahndete Taten auch kirchenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So hält das Kirchenbeamtengesetz (KBG.EKD) folgendes in § 77 Absatz 1 fest:

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