Ehescheidung
Lieber Herr Schwarz,
in den Kirchenbücher wird nicht mehr vermerkt, dass und wo Sie geschieden sind und ob Sie erneut geheiratet haben. Die Eintragung über eine kirchliche Trauung und die zugehörige Eintragung der Registernummer für die standesamtliche Eheschließung erfolgt Kirchenbuch der Kirchengemeinde, in der Sie heiraten oder geheiratet haben. Wenn Sie in einer anderen Kirchengemeinde heiraten bzw. geheiratet haben, zu der sie wohnorttechnisch nicht gehören, wird dies auch in dem Kirchenbuch dieser Kirchengemeinde eingetragen.
















