Ist die Patenschaft gültig?
Liebe Frau Brückner,
herzlichen Dank für Ihre Frage, es freut mich, dass Sie die Patenschaft für die Tochter ihrer Bekannten übernommen haben. Normalerweise ist es in der Tat so, dass die Eltern des Kindes die Informationen über die Paten an die zuständige Gemeinde übermitteln und man dort eine Bescheinigung über die Möglichkeit des Patenamtes (Patenbescheinung) abgibt, die von der eigenen Gemeinde erstellt wird. Nach der Taufe erhält man eine Bestätigung des Patenamtes (Patenurkunde). Das Patenamt wird dann zudem im Kirchbuch und im Familienbuch vermerkt.
















