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Kirchliches Arbeitsrecht

Frau mit gelbem T-Shirt hält Kreuz in der Hand.
Nach Kirchenaustritt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will mit Beschluss vom Donnerstag von den Luxemburger Richtern wissen, ob eine kirchliche Arbeitgeberin von einer Mitarbeiterin verlangen kann, nicht aus der Kirche auszutreten.
Großaufnahme von Händen, die an Reifen eines Rollstuhls fassen
Urteil
Kirchliche Arbeitgebende müssen Menschen mit Behinderung nicht zum Bewerbungsgespräch einladen. Die gesetzliche Pflicht, Schwerbehinderte bei gleicher Eignung einzuladen, besteht nach einem Urteil nur für öffentliche Arbeitgebende.
Tasse und Taschentücher
Bundesarbeitsgericht
Kirchliche Arbeitgebende dürfen nicht von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abweichen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
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