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Die Ruhr-Universität Bochum hat ein Institut für Kirchliches Arbeitsrecht gegründet.
Das kirchliche Arbeitsrecht sei ein zentraler Faktor für die beiden großen Kirchen sowie für Diakonie und Caritas, erklärte Joussen, der auch Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Das Institut wolle den Themenkomplex wissenschaftlich-neutral und unabhängig sowohl aus Arbeitgeber- wie aus Arbeitnehmerperspektive erforschen.
Das erste Thema, mit dem sich das neue Institut befassen will, ist den Angaben zufolge das kirchliche Arbeitsrecht im europäischen Kontext. Der Europäische Gerichtshof hat im April entschieden, dass Kirchen nicht unterschiedslos von jedem Beschäftigten die Kirchenzugehörigkeit verlangen können, sondern begründen müssen, warum dies für die jeweilige Stelle erforderlich sei. Unklar sei, für welche Tätigkeiten dies gelte, erklärte Joussen. Weiteren Themen sind die Fragen, welches Maß an Loyalität kirchliche Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen können, kollektives Arbeitsrecht und Tarifverträge sowie kirchliche Arbeitsgerichtsverfahren.