Darf ein Pastor eine Muslima heiraten?
Liebe Ulrike,
herzlichen Dank für Ihre spannende Frage! Sie berührt den Bereich des Kirchenrechts. Denn nach § 39 des Pfarrerdienstgesetzes der EKD heißt es:
Pfarrerinnen und Pfarrer sollen sich bewusst sein, dass die Entscheidung für eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner Auswirkungen auf ihren Dienst haben kann. Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen evangelisch sein. Sie müssen einer christlichen Kirche angehören; im Einzelfall kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass die Wahrnehmung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird.
















