Gilt die seelsorgerische Verschwiegenheitspflicht?

Lieber Herr Gemmer,

erst einmal möchte ich Ihnen mein herzliches Beileid ausrichten! Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für Ihren Verlust!

Es ist so: Nach § 18 Abs. 1 des Pfarrerdienstgesetzes gilt folgendes: „Über alles, was den Pfarrerinnen und Pfarrern bei Ausübung der Seelsorge anvertraut wird, haben sie unverbrüchliches Stillschweigen zu wahren.“

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