Gilt die seelsorgerische Verschwiegenheitspflicht?
Lieber Herr Gemmer,
erst einmal möchte ich Ihnen mein herzliches Beileid ausrichten! Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für Ihren Verlust!
Es ist so: Nach § 18 Abs. 1 des Pfarrerdienstgesetzes gilt folgendes: „Über alles, was den Pfarrerinnen und Pfarrern bei Ausübung der Seelsorge anvertraut wird, haben sie unverbrüchliches Stillschweigen zu wahren.“
















