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Durchgestrichenes Hakenkreuz als Aufnäher auf dem Schreibmäppchen eines Schülers in Frankfurt am Main am 7.3.2007. Das Verwenden von Anti-Nazi-Symbolen ist rechtmäßg, wenn diese offenkundig und eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken. Dies entschied am Donnerstag (15.03.2007) der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (AZ: 3 StR 486/06). Damit hoben die Richter ein Urteil des Landgerichts Stuttgart auf, das im vergangenen Jahr einen 32-jährigen Geschäftsmann wegen des Vertriebs solcher Kennzeichen verurteilt hatte. (Siehe epd-Meldung 03145/15.3.2007)
Hassreden im Internet nehmen zu. Gerade auch, wenn es um das Thema Islam geht. Weil viele kirchliche Gemeinden sich für Geflüchtete engagieren, sind auch Pfarrerinnen und Pfarrer Zielscheibe des Hasses. Wie sie damit umgehen, zeigen die Beispiele in dieser Serie.